Mit der Entgegennahme eines Angebotes, einer Auftragsbestätigung, spätestens bei der
Erteilung eines Auftrages oder der Entgegennahme einer Lieferung des Lieferers, erkennt der
Besteller an, daß diese Geschäftsbedingungen für die gesamten Geschäftsbeziehungen
mit dem Lieferer gelten sollen. Die einmal vereinbarten Geschäftsbedingungen gelten auch
für zukünftige Abschlüsse als vereinbart.
1.2
Diese Verkaufsbedingungen gelten für unsere sämtlichen Lieferungen und Leistungen
soweit die Vertragspartner nichts Abweichendes schriftlich vereinbart haben.
1.3
Anders lautende Bedingungen werden von uns nur anerkannt, wenn wir sie ausdrücklich
schriftlich bestätigt haben. Das bloße Unterlassen eines Widerspruchs gilt in keinem
Fall als Anerkenntnis.
2
Angebote und Aufträge
2.1
Unsere Angebote sind freibleibend. Mündlich getroffene Nebenabreden und Zusicherungen
bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Angebote behalten
6 Wochen ihre Gültigkeit.
2.2
Die Auftragsbestätigungen erfolgen unter dem Vorbehalt der technischen Realisierbarkeit des
Auftrages. Werden bis zum Abschluß der Vertragsprüfung noch kosten– oder
terminrelevante Faktoren festgestellt, werden diese mit dem Besteller abgestimmt und in einer
Auftragsbestätigungsänderung berichtigt.
2.3
Aufträge gelten als angenommen, wenn sie in Schriftform eingegangen und von uns schriftlich
bestätigt sind. Auch für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche
Auftragsbestätigung maßgebend.
2.4
Über Rahmenverträge mit Abrufquoten müssen besondere Vereinbarungen getroffen werden.
Für Einzelabrufe der Lose gilt unser Terminsystem.
3
Preise und Zahlungen
3.1
Unsere Preise verstehen sich – falls nicht anders vereinbart – netto ab Werk,
ohne Mehrwertsteuer, ohne Frachtkosten und ohne Terminzuschlag.
3.2
Kosten für Verpackung, Frachten und Porti werden gesondert ausgewiesen. Verpackung wird –
falls nicht ausdrücklich vereinbart – nicht zurückgenommen. Prüfkosten
für vom Besteller in Auftrag gegebene Sonderprüfungen werden gesondert berechnet.
3.3
Unsere Rechnungen sind zahlbar: 14 Tage mit 2% Skonto oder 30 Tage netto.
4
Reproduktionsrecht
Für Entwürfe, die von uns angefertigt sind, bleibt uns das Reproduktionsrecht vorbehalten.
Eine Überprüfung, ob an uns gelieferte Entwürfe oder Vorlagen gegen bestehendes
Urheberrecht, Warenzeichen oder bei Gericht hinterlegte Gebrauchsmuster verstoßen,
ist uns nicht möglich. Eine Haftung hieraus ist ausgeschlossen.
5
Korrekturabzüge und Freigabemuster
5.1
Die Begutachtung und Freigabe von Korrekturabzügen, Zeichnungen und Mustern entbindet
uns von jeder Haftung für nicht beanstandete Fehler.
5.2
Für fehlerhafte, widersprüchliche, undeutliche und unvollständige
Bestellerangaben wird keine Verantwortung übernommen. Hieraus entstehende
Terminverlängerungen und Mehraufwand ist vom Besteller zu tragen.
5.3
Bei fehlenden Angaben wird – insbesondere bei Terminaufträgen – nach Standard
gemäß unserem TECHNISCHEN DATENBLATT gefertigt.
6
Werkzeuge
Für die Erfüllung des Auftrages benötigte Werkzeuge, Vorrichtungen, Adapter
für die elektrische Prüfung und Druckvorrichtungen werden nur mit Kostenanteilen
berechnet. Sie verbleiben in unserem Eigentum.
7
Lieferung und Gefahrübergang
7.1
Mehr– oder Minderlieferungen sind branchenüblich und berechtigen nicht zu
Beanstandungen oder Annahmeverweigerungen. Der Besteller ist verpflichtet, die Mehrlieferung
zu bezahlen (ohne Terminzuschlag) oder auch Minderlieferungen hinzunehmen.
Diese Mehr– oder Minderlieferungen werden im Regelfall bis zu 10 % der bestellten
Menge angesetzt, falls nichts abweichendes vereinbart ist. Teillieferungen sind zulässig.
7.2
Die angegebenen Termine sind keine Fixtermine. Wir bemühen uns, bestätigte
Lieferzeiten einzuhalten. Kommt es zu Lieferverzug, so sind wir nur berechtigt, den für
die tatsächlich entstandene Lieferzeit geltenden Terminzuschlag zu berechnen. Bei
schriftlich vereinbarten Sonderprüfungen verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit,
die für das Durchführen dieser Prüfungen notwendig ist. Die Einhaltung von
Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu
liefernden Unterlagen und Informationen voraus.
7.3
Wird die Herstellung oder Lieferung der bestellten Ware durch Umstände, die wir nicht zu
vertreten haben, für uns unmöglich oder wesentlich erschwert, gleichgültig, ob
die Umstände in unserem Betrieb oder bei unseren Vorlieferanten eingetreten sind z.B.
höhere Gewalt, Betriebs- oder Fertigungsstörungen, Streik, Brand, nicht frist– oder
ordnungsgemäße Belieferung durch unsere Vorlieferanten etc., so sind wir für die
Dauer der Behinderung und deren Nachwirkungen von der Lieferpflicht befreit,
Schadensersatzansprüche sind in diesem Falle ausgeschlossen.
7.4
Lieferzeitüberschreitungen oder verspätete Lieferung berechtigen den Besteller nur
dann zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Annahmeverweigerung, wenn uns zuvor fruchtlos
eine angemessene Nachfrist zur Nachholung der Fertigung gesetzt wurde.
7.5
Wenn dem Besteller wegen einer Verzögerung, die infolge des Verschuldens des Lieferers
entstanden ist, Schaden erwächst, so ist er unter Ausschluß weiterer Ansprüche
berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede volle
Woche des Verzuges 0,5%, insgesamt jedoch maximal 5% des Wertes desjenigen Teiles der
Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig genutzt werden kann.
7.6
Lieferungen erfolgen grundsätzlich auf Risiko des Bestellers. Jede Gefahr geht auf den
Besteller über, sobald die Ware, Filme, Layouts, Disketten, Magnetbänder,
Skizzen etc. unseren Betrieb verlassen.
8
Eigentumsvorbehalt
8.1
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung unserer Forderungen
aus sämtlichen Lieferungen einschließlich etwaiger Schadensersatzforderungen an
den Besteller in unserem Eigentum. Die Waren dürfen im ordnungsgemäßen Verkehr
weiter veräußert oder weiterverarbeitet werden.
8.2
Wird die Ware vor Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen weiter veräußert,
so tritt an die Stelle der Ware im Wege der Vorausabtretung die Forderung des Bestellers aus dem
Weiterverkauf. Im Falle der Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung und dadurch nach § 947
Abs. 2 BGB eintretenden Eigentumsverlust einigen sich Firma Brockstedt und der Besteller bereits
jetzt dahingehend, dass das Eigentum des Bestellers an der einheitlichen Sache insoweit an uns
übergeht, als dies dem Verhältnis der Werte unserer Lieferung und der entstandenen
neuen Sache entspricht.
8.3
Der Besteller darf die gelieferte Ware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen.
Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat uns
der Besteller unverzüglich zu unterrichten.
9
Gewährleistung und Mängelrüge
9.1
Es entfällt jede Haftung für Schäden, die dadurch entstehen, daß der
Besteller oder ein Dritter, Änderungen oder Reparaturen an dem von uns gelieferten
Gegenstand vornimmt. Im Fall einer Mangelbeseitigung tragen wir von den entstehenden
Aufwendungen nur die Kosten des Ersatzstückes einschließlich Versand.
9.2
Der Besteller hat etwaige Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen
nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Unwesentliche und kleine Mängel an Material,
Oberfläche oder Farbe, die durch Eigenart der Herstellung bedingt sind und die den Gebrauch
der gelieferten Ware nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Reklamation.
9.3
Bei fristgemäß gerügten und berechtigten Reklamationen steht es frei,
die gelieferte Ware nachzuarbeiten, Ersatz zu liefern oder entsprechend der Wertminderung
der Ware dem Besteller Gutschrift zu erteilen. Weitergehende Ansprüche des Bestellers
irgendwelcher Art sind grundsätzlich ausgeschlossen. Der Besteller hat insbesondere
keinen Anspruch auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages, Minderung des vereinbarten
Kaufpreises oder Ersatz von Schäden irgendwelcher Art einschließlich entgangenen
Gewinns, die unmittelbar auf die Mängel zurückzuführen sind. Da wir keinen
Einfluß auf die Weiterverarbeitung oder –verwendung der von uns hergestellten Ware haben,
ist eine Haftung für Folgeschäden in jedem Falle ausgeschlossen.
9.4
Reklamationen können von uns dann nicht anerkannt werden, wenn offensichtlich Mangel
behaftete gelieferte Ware auch nur teilweise weiterverarbeitet wird oder wenn eine
Überprüfung des Mangels unsererseits z.B. im Falle erfolgter Rückforderung
der Herstellungsunterlagen nicht mehr möglich ist.
10
Allgemeine Haftungsbegrenzung
Schadens– und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (nachfolgend:
Schadensersatzanspräche), gleich aus welchem Rechtsgrund insbesondere wegen
Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung,
sind ausgeschlossen. Dies gilt ferner nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B.
nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit
wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit sowie der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten.
Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf
den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, bis zum 5fachen Leiterplatteneinzelpreis, begrenzt,
soweit kein grobes Verschulden vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit gehaftet wird. Grundlage jeglicher Gewährleistungsansprüche ist,
daß der Besteller seiner gemäß § 377 HGB genannten Untersuchungs– und
Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Eine Änderung der
Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbunden.
11
Rücktritt
11.1
Wir sind berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder Schadensersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen, wenn der Besteller sich im Annahmeverzug und /oder
Zahlungsverzug befindet, in Vermögensverfall gerät oder wenn über sein
Vermögen das Insolvenzverfahren beantragt wird.
11.2
Im Falle des Rücktritts stehen dem Besteller gegen uns keine Ersatzansprüche zu.
12
Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1
Erfüllungsort ist Kiel.
12.2
Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag sich ergebenden oder mit ihm
zusammenhängenden Streitigkeiten ist das für Kiel zuständige Amts– oder
Landgericht.
12.3
Wir sind jedoch auch berechtigt, Klagen bei dem für den Besteller zuständigen
inländischen oder ausländischen ordentlichen Gericht zu erheben.
12.4
Bei Verträgen mit ausländischen Vertragspartnern gilt ausschließlich Deutsches Recht.
12.5
Sollten einzelne dieser Verkaufs– und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden,
so wird hierdurch die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen oder des Vertrages nicht berührt.
Amtsgericht Kiel HRB 2170
Geschäftsführer: Ingrid Ulrich, Andreas Gursky, Norman Ulrich
Stand 11/2006